Präambel
Vorliegende Vereinbarung regelt die Nutzung von Bild- und / oder Text- und / oder sonstigem Material des Foto-Cashback Teilnehmers (nachfolgend als 'Nutzungsgeber' bezeichnet) durch Betonwerk Woehe & Heydemann GmbH & Co. KG, Auweg 14, 25495 Kummerfeld, Deutschland (nachfolgend als 'Nutzungsnehmer' bezeichnet).
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das im Cashback Formular aufgelistete bzw. definierte Bild-, Text- und sonstige Material (nachfolgend insgesamt als 'Vertragsmaterial' bezeichnet).
2. Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Nutzungsgeber verpflichtet sich, dem Nutzungsnehmer ein einfaches, widerrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Vertragsmaterial gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung einzuräumen, und räumt dem Nutzungsnehmer dieses Nutzungsrecht hiermit zugleich auch in diesem Umfang ein.
(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet die unbeschränkte Verwendung des Vertragsmaterials für die gewerblichen Angebote des Nutzungsnehmers. Die Verwendung dient ausschließlich dem Zwecke der werblichen Darstellung
(3) Das Nutzungsrecht am Vertragsmaterial wird ohne Autorenhinweis eingeräumt.
3. Zusicherung und Haftung
(1) Mit der Überlassung des Materials sichert der Nutzungsgeber dem Nutzungsnehmer zu, dass er berechtigt ist, über sämtliche Rechte, die nach dieser Nutzungsvereinbarung eingeräumt werden sollen, im vereinbarten Umfang zu verfügen und er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung von Nutzungsrechten nach dieser Nutzungsvereinbarung entgegenstehen.
(2) Der Nutzungsgeber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Im Übrigen haftet der Nutzungsgeber gegenüber dem Nutzungsnehmer aber nicht für Ansprüche Dritter, die diese aufgrund von möglichen Rechtsverletzungen, insbesondere bei Verletzung von Marken- oder Geschmacksmusterverletzungen, gegenüber dem Nutzungsnehmer geltend machen.
4. Bearbeitungsrecht
Das Bildmaterial darf vom Nutzungsnehmer unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden bearbeitet werden.
5. Vergütung
(1) Der Nutzungsnehmer ist verpflichtet, dem Nutzungsgeber eine Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte nach dieser Nutzungsvereinbarung zu zahlen.
(2) Die Höhe der Vergütung beträgt 5€ inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese von Gesetzes wegen anfällt.
(3) Eine darüberhinausgehende Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte nach dieser Nutzungsvereinbarung schuldet der Nutzungsnehmer dem Nutzungsgeber nicht.
6. Schlussbestimmungen
(1) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sich als unwirksam erweisen, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Nutzungsvereinbarung bestehen nicht.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Eine mündliche Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nicht möglich.
(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragsparteien schließen die Anwendung des UN-Kaufrechts aus.
(5) Gerichtsstand ist Amtsgericht Pinneberg.